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Braucht es für das aufstellen eines Whirlpools, Swim Spas oder Pools eine Genehmigung?

Ist eine Oase der Ruhe und Entspannung im eigenen Zuhause geplant, tauchen je nach Standort, wie zum Beispiel auf einer Dachterrasse gewisse Fragen auf, wie zum Beispiel: Braucht es eine Genehmigung?

 

Ja und Nein!

Ja > Wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, dann muss in der Schweiz zwingend eine amtliche Baubewilligung eingeholt werden. Ansonsten kann dies strafrechtliche folgen für Sie haben.

Nein > Wenn Sie keine bauliche Veränderungen vornehmen, benötigen Sie keine Genehmigung.

Dennoch sollten Sie ihr Vorhaben in beiden Fällen stets dem Vermieter melden. Teilweise wird das (nicht-) genehmigen von Pools und Whirlpools in bestimmten Klauseln im Mietvertrag hingewiesen, oder der Vermieter wünscht, das Sie das Vorhaben von einem Statiker beurteilen lassen.

Sind Sie Eigentümer und sind alle Voraussetzungen gegeben, um einen Whirlpool auf der Terrasse, Dachterrasse oder im Garten aufzustellen, so steht Ihrer Wellness-Oase nichts mehr im Wege.

Haben Sie noch Fragen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Wellness-Oase.

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